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Das Working-Holiday-Visum (H-1) für Südkorea für europäische Jugendliche: Rechtliche Bedingungen und praktische Richtlinien

  • Autorenbild: madang (Online Koreatown)
    madang (Online Koreatown)
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Die Regierung der Republik Korea bietet das Working-Holiday-Visum (H-1) an, um jungen Europäern die Möglichkeit zu geben, die koreanische Kultur kennenzulernen und das tägliche Leben vor Ort zu erfahren. Dieser Leitfaden basiert auf den offiziellen Einwanderungsgesetzen des koreanischen Justiz- und Außenministeriums.


Le Visa Vacances-Travail (H-1) en Corée du Sud pour les Jeunes Européens : Conditions Légales et Directives Pratiques

1. Strikte persönliche Voraussetzungen

  • Altersgrenze: Antragsteller müssen am Tag der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Das Visum muss vor dem 31. Geburtstag genehmigt werden.

  • Staatsangehörigkeit und Wohnsitz: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines europäischen Landes besitzen, das ein Working-Holiday-Abkommen mit Korea hat, und den Antrag ausschließlich bei der koreanischen Botschaft (oder dem Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland einreichen.

  • Keine Begleitung durch Familienangehörige: Es ist nicht gestattet, unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder) mitzubringen. Die Einreise muss allein erfolgen.


2. Aufenthaltsdauer und Einreisebestimmungen

  • Aufenthaltsdauer: Maximal 1 Jahr (12 Monate) ab dem Einreisedatum. Ein Wechsel in einen anderen Visumsstatus (Studium, reguläre Arbeit) während des Aufenthalts in Korea ist gesetzlich stark eingeschränkt, und eine Verlängerung des H-1-Visums ist absolut ausgeschlossen.

  • Pflicht zur Ausländerregistrierung: Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Korea müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise das zuständige Einwanderungsamt aufsuchen, um sich als Ausländer zu registrieren und eine Ausländerregistrierungskarte (ARC) zu erhalten. Ein Verstoß kann zu Geldstrafen oder zur Annullierung des Aufenthalts führen.


3. Finanzielle und dokumentarische Anforderungen

  • Finanzierungsnachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie finanziell in der Lage sind, sich in den ersten Monaten selbst zu versorgen. Der gesetzliche Mindestbetrag ist ein Bankkontoauszug auf eigenen Namen über mindestens 3.000 USD (oder den entsprechenden Betrag in EUR).

  • Flugticket und Versicherung: Ein Rückflugticket (oder der Nachweis über ausreichende Mittel für den Kauf) ist obligatorisch. Darüber hinaus müssen Sie eine internationale Krankenversicherung für die gesamten 365 Tage des Aufenthalts mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR vorlegen, die Rückführungskosten und medizinische Behandlungen abdeckt.


4. Erlaubter Arbeitsumfang und Beschäftigungsverbote

Der Hauptzweck des Working-Holiday-Visums ist „Tourismus“, und Arbeit darf nur eine „Nebentätigkeit“ zur Deckung der Reisekosten sein.

  • Arbeitszeitbegrenzung: Nach den Richtlinien des Einwanderungsamtes sind maximal 25 Stunden pro Woche für Teilzeitjobs zulässig. Eine reguläre Vollzeitbeschäftigung ist verboten.

  • Gesetzlich strengstens verbotene Berufe:

    • Sprachunterricht: Das Unterrichten von Fremdsprachen an privaten Akademien (Hagwons), Kulturzentren oder durch Privatunterricht ist mit dem H-1-Visum absolut verboten und führt zur sofortigen Abschiebung. (Für den Sprachunterricht ist unweigerlich ein E-2-Visum erforderlich).

    • Professionelle Unterhaltungstätigkeiten (Modeln, Singen, Tanzen – E-6-Visum), reglementierte Berufe (Medizin, Recht) und Tätigkeiten im Nachtleben/Unterhaltungsgewerbe sind strengstens untersagt.

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